Ambulante Erziehungshilfe:
Erziehungsbeistandschaft (EB)
Die EB ist ein Angebot für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern zur Untersützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen.
Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)
Die ISE ist in erster Linie eine auf Einzelfallhilfe ausgerichtete Maßnahme
Soziale Gruppenarbeit (SGA) wie z.B.
- Pädagogisches Reiten
- Qualifizierungsprojekte im schulischen und beruflichen Bereich
Die SGA ist eine Betreuungsform nach § 29 SGB VIII. Sie kann als eigenständige Maßnahme oder als eine besondere Form von Projektarbeit im Rahmen unserer anderen Maßnahmen (EB, ISE; SPFH) beantragt werden.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die SPFH ist eine Betreuungsform nach § 27 in Verbindung mit § 31 SGB VIII. Sie ist eine vorrangig aufsuchende Hilfe, d.h. die Kontakte finden überwiegend im häuslichen Umfeld der Familien statt.
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
JaS ist eine besonders intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Hierdurch ist das Unterstützungsangebot der Jugendhilfe für die Schülerinnen und Schüler leicht zugänglich und somit frühzeitig wirksam.
Diese Angebote sind freiwillige Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII (§ 27 ff), die kostenlos angeboten werden.
Ambulante Straffälligenhilfe:
Betreuungsweisungen (BW)
Die BW ist eine ambulante Maßnahme nach § 10 JGG. Der Zeitraum einer BW liegt in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten. Die Dauer der Maßnahme kann ggf. verlängert und verkürzt werden. Eine zeitliche Verlängerung ist max. bis zu 2 Jahren zulässig.
Beratungsgespräche (BG)
Bei den BG handelt es sich um eine Kurzzeitintervention, die innerhalb von max. 3 Monaten erledigt werden sollte.
BG bekommen in der Regel Jugendliche, die als Ersttäter in Erscheinung getreten sind.
Bewährungshilfe (BwH)
Unser Prinzip einer möglichst durchgehenden Betreuung pflegen wir auch bei einem Wechsel der Betreuungsart.
Deshalb übernehmen wir auch Bewährungen.
Diese Maßnahmen werden gerichtlich angeordnet nach § 10 JGG.
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